1. Das
Kinder – und Jugendzentrum ist eine Einrichtung der Stadt Wildeshausen.
2. Alle
Personen, die das Haus betreten, erklären sich damit einverstanden die Hausordnung einzuhalten und im Falle einer Missachtung entsprechende Konsequenzen anzuerkennen.
3. Das
Jugendschutzgesetz ist Bestandteil der Hausordnung und einzuhalten. Die Anweisungen der Mitarbeiter/Innen müssen befolgt werden. Die Mitarbeiter entscheiden bei einem Regelverstoß über das Ausmaß
der Konsequenzen.
4. Die
Räumlichkeiten stehen allen Kindern und Jugendlichen von 7 bis 21 Jahre zur Verfügung. Ausnahmen sind der Kindertag und besondere Veranstaltungen.
5. Im Haus
und auf dem Gelände besteht absolutes Rauchverbot.
6. Im Haus
besteht ein striktes Alkoholverbot. Angetrunkene und/oder betrunkene Personen haben keinen Zutritt. Bei Nichteinhaltung ist ein sofortiger Verweis des Geländes zu befolgen. Ein wiederholter
Verstoß wird mit einem Hausverbot geahndet.
7. Der
Besitz und Genuss von Drogen, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, ist im Haus und auf dem Gelände des Jugendzentrums strengstens untersagt. Ferner ist ein vorheriger Konsum mit
anschließender Nutzung des Jugendzentrums untersagt.
8. Das
Mitbringen von Waffen und waffenähnlichen Gegenständen ist in den Räumlichkeiten und auf dem Gelände verboten.
9. In der
Einrichtung und auf dem Gelände ist es untersagt sich zu beschimpfen, beleidigen oder sich anzuspucken etc. Weiter ist es untersagt die Freiheit und Würde des Menschen verächtlich zu machen sowie
Symbole und Kennzeichen zu verwenden oder zu verbreiten, die im Geiste zu verfassungsfeindlichen Organisationen stehen oder diese vertreten. Jegliche Form von psychischer und physischer Gewalt
ist untersagt. Jede Form von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Rechtsextremismus lehnen wir ab!
10. Im
Jott-Zett ist jegliche parteipolitische Betätigung untersagt.
11. Die
Einrichtungsgegenstände und das Inventar sind pfleglich zu behandeln. Werden diese mutwillig zerstört, muss für den erstandenen Schaden gehaftet werden.
12. Bei der
kostenfreien Nutzung des Internetanschlusses dürfen keine pornografischen, gewaltverherrlichenden und/oder andere jugendgefährdenden Seiten aufgerufen werden. Zudem dürfen keine Dateien
runtergeladen werden. Die Zeit der Nutzungsdauer ist einzuhalten. Das Eintragen in dafür vorgesehene Listen ist sicherzustellen.
13. Für das
Ausleihen von Spielen, Tischtennisschläger, Playstation etc., ist ein angemesseneres Pfand zu entrichten.
14. Das
Hören von Musik sollte in einer Lautstärke sein, bei der eine normale Unterhaltung noch möglich ist.
15. Im
gesamten Haus ist das Fahrradfahren (Inline) Skaten nicht erlaubt.
16. Das
Essen von Sonnenblumenkernen etc. ist im Haus und auf dem Gelände verboten.
17. Jeder
Besucher entsorgt seinen persönlichen Müll im Jott-Zett und auf dem Gelände. Zudem sollte jeder unaufgefordert auch bereit sein, sowohl den Bereich der Außenanlage zu pflegen und aufzuräumen als
auch die Räumlichkeiten im Jott-Zett.
18. Im WC
ist auf Hygiene und Sauberkeit zu achten.
19. Besucher, die sich regelmäßig im Kinder – und Jugendzentrum aufhalten, können sich an der Planung und Gestaltung des Einrichtungsbetriebes
beteiligen.
20. Die
Einrichtung übernimmt keine Haftung für persönliche Wertgegenstände.